Habeck eröffnet von BSW und Mitgliedern gespendete PV-Anlage auf ukrainischer Schule
Wir sind stolz, Teil der Initiative zu sein, die Solaranlagen für Schulen in der Ukraine spendet. Was das für Auswirkungen hat, lesen Sie hier:
Mehr lesenAm 1. Oktober 2021 tritt der Redispatch 2.0 im Zuge der zweiten Auflage des Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes in Kraft und stellt die Photovoltaik-Branche vor große Veränderungen.
Was das für Ihre PV-Anlage bedeutet? Der Redispatch 2.0 bringt neue Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz. Ab dem 1. Oktober 2021 sind alle Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. So sollen insgesamt die Gesamtkosten aus dem Einspeisemanagement optimiert und die Netzentgelte gesenkt werden.
Unter Redispatch versteht man das Netzengpassmanagement durch die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Es soll Überlastungen von Leistungsabschnitten des Stromnetzes durch Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken verhindern. Bereits bestehende Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien Anlagen und KWK-Anlagen im EEG und KWKG werden durch ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ersetzt. Die Vorgaben für das Management von Netzengpässen müssen laut Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bis zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden
Von der Neuregelung des Redispatch 2.0 sind alle Anlagen ab 100 kW betroffen. Dazu zählen Anlagen aller Energieträger, auch Anlagen, die bisher nicht von Einspeisemanagement-Maßnahmen betroffen waren.
Auf die Anlagenbetreiber kommen im Zuge der Neuregelung einige Aufgaben zu. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass die vom Netzbetreiber benötigten Daten fristgemäß ausgetauscht werden können. Dazu zählen unter anderem Stammdaten, Planungsdaten und Nichtverfügbarkeitsmeldungen.
Die Umsetzung der Neuregelungen des Redispatch 2.0. stellen für alle Marktakteure eine
große Herausforderung dar, insbesondere mit Hinblick auf die Komplexität der Implementierung und dem kurzen Zeitraum zwischen Festlegung aller Rahmenbedingungen und Umsetzung. Anlagenbetreiber sollten daher schnellstmöglich mit der Umsetzung starten. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen muss bis zum 1. Oktober 2021 gewährleistet werden.
Für Anlagen ab einer Größe von 100 kWp wird PV-Anlagenbetreibern für die Umsetzung der neuen Vorgaben des Redispatch 2.0 eine Übergangszeit bis zum 01. März 2022 eingeräumt. Nutzen Sie die einfache SMA Systemlösung mit SMA SPOT zur Direktvermarktung und die intelligenten Managementfunktionen des SMA Data Manager M, um die Anforderungen bei bestehenden Anlagen und neuen Projekten umzusetzen. Mehr Details zu der SMA Systemlösung finden Sie im aktuellen SMA Blogbeitrag.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. hat ein FAQ Dokument zu Redispatch 2.0 erstellt, welches Sie hier herunterladen können: BSW Redispatch 2.0 FAQ Dokument
Redispatch 2.0 wirft eventuell bei einigen Installateuren noch Fragen auf. Eine weitere hilfreiche FAQ-Sammlung finden Sie zum Beispiel beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.: Redispatch 2.0