Konkrete Lösungen für Ü20-PV-Anlagen
Die zum Jahreswechsel in Kraft getretene EEG-Novelle 2021 schafft einen Rechtsrahmen für den Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen.
Über die gesetzlich vorgesehene Volleinspeisung zum „Jahresmarktwert Solar“ hinaus gibt es weitere Möglichkeiten: Wirtschaftlich interessant ist vor allem der Umbau des Netzanschlusses auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Weiterhin gibt es mittlerweile Angebote von Stromversorgern, Direktvermarktern und Speicheranbietern, die sich um die Vermarktung des Ü20-PV-Stroms kümmern möchten.
Der DGS-Experte stellen anschaulich verschiedene praxisnahe Lösungsmöglichkeiten zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen vor. Sie beschreiben die wirtschaftlichen Knackpunkte und geben zahlreiche Tipps und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Organisatorische Punkte wie notwendige An- oder Ummeldungen werden behandelt. Ergänzend wird an Musterbeispielen die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Möglichkeiten dargestellt.
- 20 Jahre EEG: Förderende und Weiterbetrieb
- die Regelungen der EEG-Novelle 2021
- Übersicht über die Möglichkeiten
- Weiterbetrieb mit Volleinspeisung
- Weiterbetrieb mit Teileinspeisung und Eigenversorgung
- Weiterbetrieb mit Eigenversorgung und Speicher
- von Inselanlage bis Strombörse: was auch geht
- kostenlose Beratung von PVLOTSE
- Checkliste zum Vorgehen
Michael Vogtmann, DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V.
05.03.2021
Die Kosten betragen pro Teilnehmer 59,- € (zzgl. MwSt.).