Photovoltaik und Steuer bis/über 30 kWp
Das Bundeskabinett hat Mitte September die Reform des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Wesentliche Elemente sind: Ertragssteuerfreiheit für PV-Anlagen bis 30 kWp (teils bis 100 kWp) sowie Umsatzsteuerfreiheit bis zu 30 kWp bei überwiegend privater Nutzung. Mit der entsprechenden Gesetzesverabschiedung im Bundestag ist bis Ende Dezember zu rechnen.
Allerdings: So einfach werden die Konsequenzen daraus für Großhändler, Solarteure und Kunden nicht sein. Im Gegenteil: Bis sich die neuen Regelungen eingeschliffen haben werden einige Monate vergehen, in denen Sie und Ihre Kunden ständig darauf angesprochen werden.
Einkommensteuerbefreiung im Betrieb der Anlage
- Gilt die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer auch für Bestandsanlagen?
- Wie verhält es sich bei einem Doppelhaus oder bei einem Zweifamilienhaus?
- Wenn ich ab 2023 für meine Photovoltaik-Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen muss, kann ich meine Anlage dann weiterhin absetzen?
Umsatzsteuersenkung beim Kauf der Anlage
- Wenn ich jetzt eine Photovoltaik-Anlage beauftrage, diese aber erst 2023 installiert wird, wie greift dann die Nullsteuer?
- Was bedeutet die Neuregelung für meine bestehende Photovoltaik-Anlage? Ich habe die Umsatzsteuerpflicht gewählt, um mir die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen.
- Gelten die Größenbegrenzungen der einkommensteuerlichen Regelung auch bei der Null-Umsatzsteuer?
- Darf ich den Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage dann künftig steuerfrei an die Mieter oder Mitbewohner im Haus verkaufen?
Michael Vogtmann, DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V.
27.11.2022
Internetfähiger PC und Headset oder Telefon
Die Kosten betragen pro Teilnehmer 69,- € (zzgl. MwSt.).