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EEPV-Versicherung

Die Photovoltaikversicherung für BayWa r.e. Kunden

Die Photovoltaik-Versicherung der GGW bietet exklusiv Ihren Kunden zuverlässigen und sofortigen Versicherungsschutz. Mit nur wenigen Klicks und einfachen Angaben sichern Besitzer ihre Photovoltaikanlagen ab. Dies gilt für alle Komponenten eines PV-Systems, von den Modulen über das Montagesystem bis hin zu Speichern und Ladesäulen. Kosten für Reparaturen oder Ertragsausfall übernimmt die Versicherung im Schadensfall.

Leistungen für Ihre Kunden

Vollumfängliche Abdeckung
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Deckt Sachschäden an der Anlage, Ertragsausfall und Mindererträge ab | Versichert werden alle Komponenten einer Photovoltaikanlage: Solarmodule, Montagesystem, Speicher, Ladesäule etc.

Attraktive Konditionen
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Versicherungsleistungen über dem Marktstandard | Einmaliger Abschluss – über 10 Jahre wirksamer Schutz | Gleichbleibende Konditionen für die gesamte Laufzeit | Einmalige Gesamtprämie ab 450 EUR zzgl. Versicherungssteuer

Einfacher Abschluss
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Online-Abschluss | Keine Risikoprüfung durch den Versicherer notwendig

Schnelle Hilfe
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Online-Schadenmeldung | Schnelle Bearbeitung im Schadenfall

Der Versicherungsschutz

Versicherungssummemax. 1.000.000 EUR brutto je Anlage
Risikoalle Anlagen nicht älter als 1 Jahr
SelbstbehaltSachversicherung: 250 EUR; Betriebsunterbrechung: 0 Tage
EinmalprämiePrämiensatz 1,60 % auf den Anlagenwert mind. 450 EUR zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer für 10 Jahre einmalig
Laufzeit10 Jahre (ohne automatische Verlängerung)
GeltungsbereichDeutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich

Die Versicherungsbausteine

  • Elektronikversicherung
    • Allgefahrenversicherung
    • Schadenbedingte Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten
    • Zusätzliche mit dem Schaden einhergehende Kosten werden abgedeckt
  • Ertragsausfallversicherung
    • Entgangene Einspeiseerlöse und Mehrkosten für Fremdstrombezug
    • Kosten zur Schadenminderung
  • Minderertragsversicherung
    • Sichert nicht erzielte Erträge der Anlage ab
    • Greift ab 10% Abweichung vom prognostizierten Jahresenergieertrag der Anlage

Diese Schäden werden durch die Photovoltaikversicherung abgedeckt

  • Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit 
  • Vorsatz Dritter, Sabotage oder Vandalismus
  • Innere Unruhen, Plünderung, Streik, Aussperrung
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung oder Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Eisgang oder Frost
  • Erdbeben
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Tierverbiss
  • Bei Entwendung der versicherten Sachen, insbesondere durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung
     

Betriebsunterbrechung

Versicherungsschutz besteht für entgangene Einspeiseerlöse, wenn durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden der Betrieb der versicherten Photovoltaikanlage eingeschränkt oder unterbrochen wird.

Der Unterbrechungsschaden wird für bis zu 12 Monate entschädigt.

In Falle des Energieeigenverbrauches werden die nachgewiesenen Mehrkosten für den Fremdstrombezug erstattet.

Minderertrag

Versicherungsschutz besteht für Unterschreitung des prognostizierten Jahresenergieertrages aufgrund von:

  • Außergewöhnlicher Abnutzung und Verschmutzung der Komponenten
  • Einer im Vergleich zur Ertragsprognose verminderten Globalstrahlung
  • Mängeln an den Komponenten
  • Inneren Betriebsschäden an den Modulen und elektronischen Bauteilen

Deckungsvergleich mit üblichen Gebäudeversicherungen

Bei einem Schaden reicht die Wohngebäudeversicherung meist nicht aus. Mit der Versicherung der GGW finden Ihre Kunden den optimalen Schutz für ihre Photovoltaikanlage.

Rechenbeispiel: Erstattung bei Schäden 

Die Erstattung bei Ertragsausfällen, beispielsweise durch Schäden wie im unten beschriebenen Fall, wird wie folgt berechnet:

Beschädigte Module durch Schneedruck (21,2 kWp-Anlage in Thüringen)
Durch Schneedruck werden einige Module beschädigt und müssen ausgetauscht werden.

Reparaturkosten: 5.922,96 EUR
Selbstbehalt: 250,00 EUR
Erstattung: 5.672,96 EUR

Aufgrund der widrigen Witterung vergehen 60 Tage bis zu Reparatur. Zusätzlich wird der Ertragsausfall erstattet:
Errechneter Anlagenausfall: 4,8 kWp
Dauer: 60 Tage
Erstattung: 4,8 kWp x 60 Tage x 2,00 EUR
Betrag: 576,00 EUR
Der Schadenfall wird mir einer Gesamterstattung in Höhe von 6.248,96 EUR abgeschlossen.

Dieses und ein weiteres Beispiel finden Sie unter "Downloads" in der Spalte rechts.

Der Versicherungsrechner der GGW

Überzeugen Sie sich selbst von den Leistungen der GGW und errechnen Sie jetzt die mögliche Versicherungsprämie.

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Versicherungsrechner der GGW. (Quelle: Gossler, Gobert & Wolters Gruppe)

So einfach geht's

In drei Schritten zur risikominimierten PV-Anlage: Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz und sichern Ihre Photovoltaikanlage optimal ab.

Informieren Sie sich direkt bei der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe über die Photovoltaikanlagenversicherung, die Besitzer von Solaranlagen schnell und bequem gegen zahlreiche Schäden absichert.

Inhalte
    Ihr Kontakt bei Fragen zur PV-Versicherung
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    Annika Schweiker
    Sales Strategy Manager
    BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH

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