Update 08/2023 - Informationen zur aktuellen Liefersituation
In den letzten Monaten hat sich in den Lieferketten einiges getan. Wie sieht die Liefersituation in der Photovoltaikbranche heute aus? Ein Überblick.
Mehr lesenAm 16.08.2023 wurde das "Solarpaket 1" vom Kabinett beschlossen, um den Ausbau von PV in Deutschland zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.
Das Paket enthält Maßnahmen, um den PV-Ausbau auf Freiflächen und Dächern voranzubringen. Die Maßnahmen werden im Rahmen der PV-Strategie umgesetzt, wie wir bereits berichteten. Die PV-Strategie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegt. Erarbeitet wurden die einzelnen Maßnahmen in einem intensiven Austausch mit der Solarbranche.
Eine Zusammenfassung der Änderungen es hier, der komplette Gesetzentwurf ist hier zu finden. Die zugrunde liegende Strategie zur Photovoltaik befindet sich hier.
Solar-Anlagen bis 30 kW können jetzt auch durch das vereinfachte Verfahren für den Netzanschluss angeschlossen werden (bisher: 10,8 kW).
Für kleinere Anlagen bis 25 kW werden außerdem die technischen Anforderungen in der Direktvermarktung gelockert. In einem Vertrag zwischen Betreiber und Direktvermarkter kann eine Vereinbarung zur Steuerbarkeit, z.B. über einen Smart Meter, getroffen werden. Die optionale Direktvermarktung kleinere Anlagen wird dadurch für Betreiber kostengünstiger.
Änderung für Installateure: Mehr Endkundschaft könnte sich für den Kauf einer PV-Anlage entscheiden – Das Geschäft könnte stabil bleiben oder wieder mehr Fahrt aufnehmen.
Die aktuelle Förderung nach dem EEG wird zukünftig auf Gebäude im Außenbereich erweitert. Es wird weiterhin sichergestellt werden, dass Gebäude nicht nur zur PV-Strom-Erzeugung gebaut werden. Die Förderung soll stattdessen für vorhandene Gebäude gelten, mit dem entscheidenden Stichtag des 01. März 2023.
Bestehende Dach-Anlagen sollen künftig einfacher modernisiert werden. Wenn beispielsweise effizientere Module auf den Markt kommen, können sie eingesetzt werden, auch wenn die vorhandenen Module nicht beschädigt sind. Dabei bleibt die anfängliche Einspeisevergütung erhalten.
Änderung für Installateure: Mehr Modernisierungsaufträge könnten auf den Markt kommen – gute Geschäftsmöglichkeit.
Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW müssen bisher ihren Strom direkt vermarkten. Bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauch lohnt sich die Direktvermarktung oft nicht. Daher werden kleinere Anlagen gebaut, obwohl mehr Platz auf den Dächern vorhanden ist.
Als Lösung wird für eine bestimmte Gruppe von Anlagenbetreibern eine neue Vermarktungsform eingeführt. So kann überschüssiger Strom ohne Bezahlung, aber auch ohne Vermarktungskosten an den Netzbetreiber abgegeben werden.
Änderungen für Installateure: Große und lukrative Aufträge für größere Gewerbeprojekte könnten vermehrt angefragt werden.
In Zukunft wird erst für Anlagen ab einer eingespeisten Leistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW ein Anlagenzertifikat benötigt. Bis jetzt wurden Zertifikate bereits ab 135 kW benötigt. Für Anlagen mit geringerer kW-Zahl (je nach Schwellenwert der installierten oder eingespeisten Leistung) reicht ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate. Im Solarpaket wird die gesetzliche Grundlage für eine erforderliche Datenbank für Einheitenzertfikate geschaffen.
In der Vergangenheit wurden Anlagen zusammengefasst, die eigentlich gar nicht zusammenhängen. In Zukunft können nur noch Anlagen zusammengefasst werden, die den gleichen Netzanschluss nutzen. Dadurch wird in Zukunft sichergestellt, dass die Anforderungen an die Größe der Anlagen und die messtechnische Ausstattung der PV-Anlage sich alleine an der einzelnen Anlage orientieren.
Gebiete, die für die Landwirtschaft weniger gut geeignet sind, sollen für Solaranlagen genutzt werden können. Die Länder können diese Öffnung zurückzunehmen, wenn genügend Flächen bereits für Solaranlagen genutzt wird. Der Anteil beträgt bis Ende 2030 1 % der landwirtschaftlichen Flächen eines Landes und danach 1,5 %. Besonders geschützte Gebiete (z.B. Naturschutzgebiete und Nationalparks) werden weiterhin nicht gefördert.
Änderungen für Installateure: Bis zur Obergrenze pro Bundesland könnten mehr Freiflächenprojekte auf den Markt kommen.
Mindestens die Hälfte der Solaranlagen soll auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden. Der zusätzliche Ausbau von Photovoltaik-Anlagen wird auf landwirtschaftlichen Flächen bundesweit begrenzt: bis 2030 auf maximal 80 Gigawatt und bis 2040 auf 177,5 GW. Das reicht aus, um die gesteckten Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
Besondere Arten von Solaranlagen, die effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen – z.B. Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV – werden in einem separaten Segment ausgeschrieben und hat eine separate Flächengrenze. Die Grenze wird schrittweise auf bis zu 3.000 MW pro Jahr angehoben. Die Doppelnutzungs-Anlagen sollen einen zunehmenden Beitrag zum Solarausbau leisten. Insgesamt wird damit die Menge der Ausschreibungen und der dafür benötigten Fläche nicht erhöht.
Biodiversitäts-PV soll besonders umweltfreundliche Freiflächen-PV werden. Genaue ökologische und technische Anforderungen an diese Solaranlagen sollen im ersten Quartal von 2024 festgelegt werden.
Agri-PV-Anlagen mit vertikalen Modulen oder einer Mindesthöhe von 2,10 Metern erhalten einen Bonus für eine nachhaltigere Bewirtschaftung, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Die Bedingungen an die Bewirtschaftung der Fläche sind:
Änderungen für Installateure: Durch die Förderung könnten Landwirte mehr Projekte mit Agri-Solar beauftragen.
Kabel für PV-Anlagen dürfen auf Grundstücken und Verkehrswegen verlegt werden. Bisher musste mit jedem Grundstückseigentümer oder Verkehrsträger individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Das Recht auf Kabelverlegung beinhaltet auch die Pflicht zur Entschädigung der Betroffenen.
Änderungen für Installateure: Projekte, die über andere Grundstücke oder öffentliche Flächen verlaufen, können schneller und unbürokratischer umgesetzt werden.
Es soll einfacher werden, Balkon-Kraftwerke in Betrieb zu nehmen. Dafür entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber. Und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, leicht verständliche Informationen reduziert. Zusätzlich muss der Zweirichtungszähler nicht direkt zur Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks eingebaut sein. Bis ein geeichter Zähler installiert ist, werden rückwärts-laufende Zähler vorübergehend akzeptiert. Außerdem können Balkon-Solaranlagen über Schuko-Stecker angeschlossen werden.
Mieterstrom wird vereinfacht und soll auch für Gewerbegebäude ermöglicht werden
Mieterstrom wird auch in gewerblichen Gebäuden und Nebengebäuden wie Garagen möglich sein.
Die Regel gilt, solange der Strom innerhalb des Gebäudes genutzt wird. Dadurch wird der Aufwand reduziert, der sonst nötig wäre, um die Förderberechtigung zu prüfen.
Bis 2030 sollen in Deutschland 215 Gigawatt (GW) an PV-Anlagen installiert sein. Dafür soll der jährliche Ausbau stark erhöht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Etwa die Hälfte davon soll auf Dächern und Flächen installiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden in mehreren Paketen verschiedenste Maßnahmen realisiert, um den PV-Ausbau zu beschleunigen und die Ziele zu erreichen.