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PV-Montage soll dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet– welche Auswirkungen hat das?

Seit vergangener Woche herrscht bezüglich der Montage von PV-Anlagen einiges an Verunsicherung in der Branche. Wir wollen in diesem Artikel für Klarheit sorgen.

Was ist passiert?

Es gibt einen Leitfaden, mit dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) die Einordnung von Betrieben als Handwerk oder Industriebetrieb erleichtern wollen. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer. Auch Anforderungen an die Ausübenden können sich daraus ergeben – beispielsweise die Notwendigkeit, in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Denn in diesem Dokument wird auch zum „Minderhandwerk“ abgegrenzt, für das keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.

Dieser Leitfaden wird demnächst aktualisiert. Eine Publikation der Aktualisierung ist bislang nicht erfolgt. Allerdings hat der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der über eine Änderung des Leitfadens vorab berichtet wird. Demnach werde nun „die PV-Montage eindeutig dem Dachdecker zugeordnet“, so die Überschrift.

Hintergrund ist die beabsichtigte Streichung einer Passage, nach der „kein Gewerbe der Handwerksordnung vorliegt bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- beziehungsweise Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen“. Demnach war die Installation von Flachdachsystemen, die nur durch Ballast auf dem Dach fixiert werden, bislang ein zulassungsfreies Minderhandwerk. Nur auf diese Systeme bezieht sich die Änderung.

Nach der Änderung soll eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein.

Warum wurde diese Änderung angestrebt?

Nach Meinung des ZVDH werde bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen immer in die Dachkonstruktion eingegriffen, sei es durch Veränderungen in der Statik oder durch bauphysikalische Auswirkungen. Ein entsprechend hohes Maß an Fachwissen sei demnach Voraussetzung für eine sichere Installation. Die geplante Änderung erfolge folglich im Sinne der Qualitätssicherung.

Was sind die Auswirkungen für das Elektrohandwerk?

Nach großer Verwirrung um die zukünftigen Zuständigkeiten unter den Gewerken konnte der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) eine Klärung erzielen und bekräftigt in einer Pressemitteilung: „Für die E-Handwerke ändert sich mit der Streichung des Passus im Abgrenzungs-Leitfaden nichts“. Es gebe keine Änderung der Rechts- und Sachlage für die Elektrohandwerke.

Weitere Auswirkungen

Wesentliche Tätigkeiten

Weiterhin sind neben allen anderen elektrotechnischen Tätigkeiten auch elektrotechnische Arbeiten auf der DC-Seite von Photovoltaik-Anlagen wesentliche Tätigkeiten des Elektrohandwerks.

Zusammenhangstätigkeiten

Zudem sind Tätigkeiten zur Dachmontage von Photovoltaik-Anlagen – sofern sie durch das E-Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk ausgeführt werden – mindestens durch § 5 der Handwerksordnung als sogenannte Zusammenhangstätigkeiten gedeckt. Dies gilt ebenso für die elektrotechnischen Arbeiten auf der DC-Seite durch das Dachdeckerhandwerk.

Eintragung in die Handwerksrolle

Für die gewerbliche Montage von PV-Anlagen reicht eine Eintragung in die Handwerksrolle des Elektrotechnikerhandwerks oder eines verwandten Handwerks aus.

Aussage Bundesverband Solarwirtschaft

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft hat Stellung genommen. Wichtigste Aussage: Nur neu angemeldete Gewerbe müssen künftig einen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer stellen und ihre Qualifikation nachweisen. Bestehende Betriebe sind nicht betroffen.

Wie stehen BayWa r.e. Solar Energy Systems und novotegra dazu?

Sowohl unserer Montagesystemhersteller novotegra als auch wir begrüßen die Diskussion um eine hohe Qualität bei der Montage, um Sicherheit und Langlebigkeit der PV-Anlagen zu garantieren. Gleichzeitig sind neue Hürden für die Erreichung der geplanten Klimaziele als nachteilig zu bewerten. Die Klarstellung des ZVEH war ein richtiger Schritt, um Klarheit bezüglich der Zuständigkeiten zu schaffen.


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