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Mehr lesenAm 14. Februar 2025 hat der Bundesrat weitreichende Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen beschlossen. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft und betreffen insbesondere PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp. Ziel der Neuerungen ist es, die Netzstabilität zu verbessern und die Steuerbarkeit der Anlagen zu erhöhen, um eine noch effizientere und nachhaltigere Energieversorgung zu gewährleisten. Gerade mit Blick auf die Energiewende sind solche Maßnahmen entscheidend, um den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien sicher in das Stromnetz zu integrieren.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Pflicht zur Installation von intelligenten Mess-Systemen (Smart Metern) und Steuerboxen für alle neuen PV-Anlagen ab 7 kWp. Fehlt diese Ausstattung, wird die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzt. Damit soll das Stromnetz effizienter gesteuert und vor Überlastung geschützt werden. Diese neue Regelung trägt dazu bei, die Verteilnetze zu entlasten und den unkontrollierten Einspeisungen entgegenzuwirken, die zu Schwankungen in der Stromversorgung führen können. Betreibende solcher Anlagen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen technischen Anforderungen befassen.
Die Kappung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent bei neuen Photovoltaikanlagen ohne Speicher führt zu Abregelungsverlusten bei der erzeugten Solarstrommenge zwischen 1,1 (West-Ost-Ausrichtung) und 9,0 Prozent (Südausrichtung).
Mit Batteriespeichern und einem zeitgesteuerten Eigenverbrauch lassen sich die Verluste nach Errechnungen der HTW Berlin erheblich mindern. Auch bei geringerer Sonneneinstrahlung sind die Verluste niedriger. Mehr Infos zur Simulation der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. veröffentlicht: Merkblatt des BSW
Eine entscheidende Neuerung betrifft die Einspeisevergütung: Bei negativen Strompreisen entfällt die Vergütung für den eingespeisten Strom. Das klingt zunächst wie ein Nachteil, wird jedoch durch eine Verlängerung des Förderzeitraums kompensiert. Die nicht vergüteten Stunden werden einfach an das Ende des regulären Förderzeitraums von in der Regel 20 Jahren angehängt. Dadurch soll ein langfristiger Ausgleich geschaffen und Anreize gesetzt werden, den eigenen Stromverbrauch gezielt zu optimieren oder in Speichertechnologien zu investieren.
Die Kosten für Smart Meter und Steuerungseinrichtungen steigen ebenfalls. Für Anlagen zwischen 2 und 15 kW erhöhen sich die jährlichen Gebühren von 20 € auf 50 €, hinzu kommen 50 € pro Jahr für die Steuerungseinrichtung. Diese Kosten müssen die Betreibenden selbst tragen und hängen von der Größe der Anlage ab. Wer jetzt in eine neue Photovoltaikanlage investiert, sollte diese laufenden Kosten berücksichtigen, um eine wirtschaftliche Planung sicherzustellen.
Ein weiteres Highlight der neuen Regelungen ist die erweiterte Nutzung von Batteriespeichern. Betreiberinnen und Betreiber können nicht nur ihren selbst erzeugten Solarstrom speichern, sondern auch Netzstrom bei negativen Strompreisen günstig beziehen und später gewinnbringend verkaufen. In Zeiten hoher Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen und niedriger Nachfrage kann dies ein entscheidender Vorteil sein. Die zunehmende Volatilität des Strommarktes macht es umso wichtiger, flexibel zu reagieren und Speicherkapazitäten optimal zu nutzen.
PV-Anlagen unter 7 kWp sind von der Smart-Meter-Pflicht befreit, allerdings kann der Mess-Stellenbetreiber auch für kleinere Anlagen zwischen 2 und 7 kWp eine Installation verlangen. Das bedeutet, dass auch kleine Anlagen von den neuen Vorschriften betroffen sein könnten. Betreibende sollten sich deshalb frühzeitig mit den Gegebenheiten auseinandersetzen.
Die neuen Vorschriften betreffen hauptsächlich Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden. Bestehende Anlagen sind nicht unmittelbar betroffen, haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig auf die neuen Technologien umzurüsten. Wer sich für eine Nachrüstung entscheidet, kann von zusätzlichen Vergütungen und den Vorteilen einer verbesserten Steuerbarkeit profitieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die erleichterte Direktvermarktung von Solarstrom. Betreibende können ihren erzeugten Strom künftig einfacher gezielt an der Strombörse verkaufen. Dies bietet neue wirtschaftliche Chancen, insbesondere für größere Anlagen, die ihre Erträge durch eine optimierte Vermarktung steigern können.
Die Kosten für Smart Meter und Steuerboxen werden von den Anlagenbetreibenden getragen. Die Installation übernimmt entweder der Messstellenbetreiber oder ein beauftragter Dienstleister. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem Netzbetreiber aufzunehmen, um Verzögerungen oder unerwartete Kosten zu vermeiden.
Falls Dinge unklar geblieben sind, können Sie die relevanten Informationen gerne direkt beim BSW nachlesen: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Die neuen Regelungen für Photovoltaikanlagen ab März 2025 bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Während zusätzliche Kosten entstehen, eröffnen sich durch intelligente Steuerung und Batteriespeicherung neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Wer jetzt in eine PV-Anlage investiert, sollte sich umfassend über die neuen Anforderungen informieren und diese in seine Planung einbeziehen. Die Energiewende erfordert innovative Lösungen – und mit der richtigen Strategie können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nicht nur nachhaltig handeln, sondern auch finanziell profitieren.