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Es gibt spannende Neuigkeiten, die frischen Wind in die Branche der erneuerbaren Energien bringen werden! Der Bundestag hat die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter beschlossen! Das ist eine hervorragende Nachricht für alle, die in Photovoltaik-Anlagen investieren möchten, denn der Beschluss macht Investitionen steuerlich deutlich attraktiver, was die Anschaffung neuer Anlagen im Gewerbebereich erleichtert.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11.07.2025 der Gesetzesänderung zugestimmt. Diese Entwicklung ist ein echter Investitionsbooster für den Gewerbebereich und bietet Ihnen als Installateur:in hervorragende Argumente für Ihre Kund:innen. Alle Details dazu, wie Sie und Ihre Gewerbekundschaft von diesem Gesetz profitieren können, finden Sie hier in unserem Blogartikel.
Bislang war die lineare Abschreibung der Standard für Ihre Kundschaft: Der Kaufpreis einer PV-Anlage wurde gleichmäßig über eine Nutzungsdauer von meist 20 Jahren verteilt, was einem jährlichen Abschreibungssatz von fünf Prozent entspricht. Doch das ändert sich jetzt! Mit der Wieder-Einführung der degressiven Abschreibung können Ihre gewerblichen Kund:innen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer PV-Anlage in den ersten Jahren deutlich schneller absetzen. Statt fünf Prozent sind nun Abschreibungssätze von bis zu 15 Prozent jährlich möglich, vor allem zu Beginn der Nutzungsdauer.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA), stellt sicher, dass Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter steuerlich berücksichtigt werden. Die degressive Abschreibung bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Sie ermöglicht erhebliche Steuererleichterungen in den Anfangsjahren der Investition. Das macht gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen finanziell wesentlich attraktiver und kann die Rentabilität für Ihre Kund:innen deutlich steigern. Ein cleverer Schachzug dabei: Ihre Kund:innen können in späteren Jahren jederzeit von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln, um die verbleibende Nutzungsdauer optimal zu nutzen.
Diese Bestimmung ist von besonderem Interesse für Betreiber:innen von gewerblichen Photovoltaik-Anlagen, deren Anschaffung oder Fertigstellung im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 erfolgt. Maßgeblich hierfür ist entweder der Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums auf Erwerber:innen – relevant bei bereits bestehenden Anlagen – oder die Herstellung der Betriebsfertigkeit, sprich die Fertigstellung und Inbetriebnahme einer neu errichteten Anlage. Die Sonderabschreibung gilt auch für gewerbliche Speicher und Ladeinfrastruktur, einschließlich der zugehörigen und notwendigen Energie- und Lastmanagementsysteme. Da diese Systeme im Vergleich zu Photovoltaikanlagen meist kürzere Abschreibungszeiträume von maximal zehn Jahren aufweisen, ist hier sogar eine degressive Abschreibung von 30 % möglich.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung bietet nicht nur im ersten Jahr, sondern über die gesamte Abschreibungsperiode hinweg steuerliche Vorteile. Ein erhöhter Abschreibungsbetrag in den Anfangsjahren reduziert die Steuerlast, was für viele geplante Investitionen, insbesondere in der Anlaufphase eines Vorhabens, sehr vorteilhaft ist. Diese Regelungen sind zudem unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens anwendbar. Von der degressiven Abschreibung ausgeschlossen sind hingegen Photovoltaik-Anlagen geringeren Umfangs, wie sie beispielsweise auf Einfamilienhäusern installiert werden und unter die Regelung des § 3 Nr. 72 EStG fallen. Die Erträge aus solchen Anlagen sind seit dem Jahr 2022 vollständig steuerbefreit und gelten demzufolge nicht als gewerblicher Betrieb oder führen nicht zu gewerblichen Einkünften.
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist ein zentraler Bestandteil eines umfassenden steuerpolitischen Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Investitionen in Deutschland erheblich anzukurbeln. Dieser strategische Schritt soll greifbare Vorteile bringen, insbesondere für Betreibende von Industrieanlagen. Mit dieser Maßnahme erhalten Unternehmen eine verbesserte Planungssicherheit, die fundiertere und vorteilhaftere Investitionsentscheidungen ermöglicht. Der unmittelbare Effekt wird eine Steigerung der Rentabilität sein, da beschleunigte Abschreibungen eine vorgezogene Steuererleichterung bieten und somit Kapital für weiteres Wachstum und Innovationen freisetzen.
Über die traditionellen Industrien hinaus soll der gesamte Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland erheblich gestärkt werden. Attraktive Abschreibungsregeln schaffen direkte Anreize für neue Projekte und Innovationen in diesem Sektor und fördern somit eine nachhaltige Energieversorgung für das Land. Die klare Botschaft des Gesetzgebers lautet: Investitionen in die Zukunft lohnen sich. Dies gilt insbesondere für Sektoren wie die Photovoltaik, die nicht nur einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch überzeugende finanzielle Vorteile bieten. Dieser strategische Schritt zielt darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und gleichzeitig Deutschlands Engagement für eine grünere Zukunft voranzutreiben.
Die Möglichkeit, die degressive Abschreibung zu nutzen, ist nicht bis Ende 2027 befristet. Diese Frist bezieht sich lediglich auf den Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung oder Inbetriebnahme der Anlage. Wird eine Photovoltaik-Anlage also bis zum 31. Dezember 2027 auf dem Dach oder einer Freifläche installiert und in Betrieb genommen, können Investoren die höheren Abschreibungssätze auch über das Jahr 2027 hinaus weiterhin geltend machen. Die Vorteile der degressiven Abschreibung bleiben somit für diese Projekte langfristig bestehen.
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, wozu auch Photovoltaik-Anlagen zählen, ist auf einen maximalen Satz von in der Regel 15 Prozent begrenzt. Dieser Wert entspricht dem dreifachen des linearen Abschreibungssatzes. Es ist wichtig zu beachten, dass höhere Abschreibungssätze von bis zu 30 Prozent nur für andere bewegliche Wirtschaftsgüter infrage kommen, deren typische Nutzungsdauer für Abschreibungszwecke kürzer ist. Der wesentliche Vorteil der degressiven Abschreibung liegt im Liquiditätsvorteil in den ersten Jahren nach der Investition. Durch höhere Abschreibungsbeträge zu Beginn wird das zu versteuernde Einkommen reduziert, was zu einer schnelleren Steuerersparnis führt. Allerdings ist dies ein temporärer Effekt: Die höheren Abschreibungen in den Anfangsjahren bedeuten entsprechend geringere Abschreibungsbeträge in den Folgejahren, oder die Photovoltaik-Anlage ist insgesamt früher vollständig abgeschrieben. Unterm Strich handelt es sich also um einen zeitlich begrenzten Steuervorteil, der die Liquidität kurzfristig optimiert.
Weiterführende Informationen und ein anschauliches Rechenbeispiel finden Sie im aktuellen Artikel des PV-Magazins über die neuen Abschreibungsmöglichkeiten.
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