Einfach erklärt! Die neue Ladesäulenverordnung
Eine Änderung der Ladesäulenverordnung wird ab dem 01. Juli 2024 gültig. Es muss einheitliches Bezahlsystem beim öffentlichen Laden gewährleistet werden.
Mehr lesenUnd was regelt das deutsche Mess- und Eichrecht überhaupt?
Das Mess- und Eichrecht legt Anforderungen für Messgeräte fest, um den Stand der Technik richtiger Messergebnisse zu entsprechen. Seit dem 01. April 2019 muss öffentliche Ladeinfrastruktur nach den Vorgaben des deutschen Mess- und Eichrechts abgerechnet werden. Das bedeutet grundsätzlich:
Ausnahmen gibt es, wenn der geladene Strom per Flatrate abgerechnet oder verschenkt wird.
Somit können Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen nach dem Laden überprüfen wie viel elektrische Energie bezogen wurde, wie lange die einzelnen Ladesitzungen dauern und wie sich der Preis zusammensetzt.
Eine eichrechtskonforme Wallbox benötigen Sie, wenn der Fahrstrom gegenüber Dritten abgerechnet werden soll. Somit müssen alle Ladestationen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, eine eichrechtskonforme Abrechnung gewährleisten. Sofern Sie sich mit Ihrer Ladestation im halb-öffentlichen Raum befinden, benötigen Sie lediglich einen geeichten Stromzähler. Somit entfällt die Pflicht der eichrechtskonformen Belegführung und der Ladestrom kann beispielsweise mit Hilfe von RFID-Karten Hotelgästen zugeordnet und somit in Rechnung gestellt werden.
Grundsätzlich können Sie auf eine eichrechtskonforme Infrastruktur verzichten. Dabei sollten Sie aber beachten, dass die Ladestation dann nicht als öffentlich zugänglich deklariert wird und der Fahrstrom dann entweder verschenkt werden muss oder aber über Ladeflatrates abgegeben wird.
Des Weiteren können Sie den Fahrstrom zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2030 verschenken. Welche Regelung darauf folgt ist bisher unklar.
In Mehrfamilienhäusern muss die Ladestation in der Regel eichrechtskonform sein, da sie von mehr als einem Hausbewohner verwendet wird und die einzelnen Ladevorgänge nachvollziehbar und rückverfolgbar sein müssen. Falls die Wallbox an einem eigenen Stellplatz mit dem eigenen geeichten Stromzähler verbunden ist, ist keine eichrechtskonforme Ladestation nötig.