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Wie sollte man mit PV-Altanlagen umgehen?

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Photovoltaikanlagen erhalten für 20 Jahre, zuzüglich des Inbetriebnahmejahres, eine Vergütung für den Strom, den sie einspeisen.

Für ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, konnte das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr geltend gemacht werden. Damit endete für PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung Ende 2020. Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, nennt man auch Ü20-Anlagen. Doch wie sollte fortan mit diesen PV-Anlagen umgegangen werden? Das Ende 2020 beschlossene EEG 2021 sieht für die betroffenen Anlagen folgende Rechte und Pflichten vor:

Rechte

  • Weiterbetrieb der Anlage (nicht zahlungsbezogene Regelungen des EEG gelten weiter)
  • Einspeisung des Stroms in das Stromnetz
  • Vergütung des Stroms mit dem Jahresmarktwert Solar 2021 abzüglich 0,4 ct/kWh. Ab 2022: abzüglich der Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber. Begrenzt auf Anlagen bis 100 kW und befristet bis Ende 2027
  • Umrüstung auf Eigenversorgung
  • EEG-Umlagebefreiung für Eigenversorgungsanlagen bis 30 kW und bis maximal 30 MWh selbst verbrauchten Strom pro Jahr. Befreiung zeitlich unbefristet, es gelten jedoch die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung
  • Wechsel der Vermarktungsform zur sonstigen Direktvermarktung.

Pflichten

Bei Eigenversorgung:

  • für Anlagen über 7 kW
    - Meldepflicht, dass Eigenversorgung vorliegt (§ 74a Abs. 1 EEG 2021)
  • für Anlagen über 30 kW / 30 MWh Selbstverbrauch pro Jahr:
    - Meldepflicht der selbst verbrauchten Mengen (§ 74a Abs. 2 EEG 2021)
    - Zahlung von 40 % der jeweils gültigen EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom. Damit einhergehend: Nachrüstung eines Eigenversorgungszählers

Die EEG-Förderung endete in Baden-Württemberg zum 01.01.2021 für rund 2.300 PV-Anlagen mit insgesamt rund 11 MW. Bis Ende 2023 werden in Summe ca. 65 MW, beziehungsweise rund 13.700 Anlagen davon betroffen sein. Zum Vergleich: Ende 2019 waren insgesamt rund 6.270 MW in BaWü installiert.

Anzahl der Ü20-Anlagen in Baden-Württemberg und deren durchschnittliche Anlagengröße in den Jahren 2021 bis 2025 (Quelle: Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg)
Anzahl der Ü20-Anlagen in Baden-Württemberg und deren durchschnittliche Anlagengröße in den Jahren 2021 bis 2025 (Quelle: Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg)

Bezogen auf die Leistung sind gut zwei Drittel der Anlagen kleiner als 10 kW und knapp 85 % kleiner als 30 kW. Die durchschnittliche Leistung der betroffenen Anlagen liegt in diesem Zeitraum bei 4,8 kW.

Gesamtleistung der Ü20-Anlagen nach Förderende (MW) in den Jahren 2021 bis 2025 (Quelle: Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg)
Gesamtleistung der Ü20-Anlagen nach Förderende (MW) in den Jahren 2021 bis 2025 (Quelle: Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg)

Welche Möglichkeiten bestehen für den Weiterbetrieb einer Ü20-Anlage?

Übersicht zu Möglichkeiten für PV-Altanlagen

Alle weitere Informationen finden Sie im Faktenpapier des PV-Netzwerks Baden-Württemberg (Download unten) oder auch auf deren Homepage.

Faktenpapier Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen

Bei einigen PV-Anlagen könnte es eine Überlegung wert sein, sie mit einem neuen Wechselrichter auszustatten, falls der Generator noch in Ordnung ist. Diese würden eine höhere Effizienz des Systems versprechen, auch da sie mit modernem Energiemanagement und frischer Garantie auftrumpfen.

Screenshot aus Webshop mit Wechselrichtern

Sie benötigen gezielt Unterstützung zum Weiterbetrieb einer Altanlage?

Ihre Anlage fällt in den nächsten zwei Jahren aus der EEG-Vergütung? Sie würden gerne wissen, wie sollen Sie mit PV-Altanlagen umgehen?

Hier gibt es den DGS PV-LOTSEN der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Die geschulten Berater der DGS helfen Ihnen:

Telefon-Hotline: 030/23326210
Erreichbarkeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: pvlotse(at)dgs.de

Mehr Infos zum Beratungsprojekt PV-Lotse: www.pvlotse.de


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